Skip to main content

Finanzen in 2020: Das ändert sich für Sie

Ihre Finanzen im Jahr 2020

Mit dem Jahreswechsel ist nicht nur ein neues Jahrzehnt angebrochen. Auch für Ihre Finanzen in 2020 gibt es einige spannende Neuerungen zum Jahresanfang. Von welchen Veränderungen Sie persönlich profitieren können, erfahren Sie in diesem Jahresausblick.

Mehr Unterstützung für Familien

Zum Anfang des Jahres wurde das Existenzminimum leicht angehoben. Das bedeutet für viele Familien verschiedene finanzielle Vorteile. Bedingt durch die Anhebung, steigt ebenso der Unterhaltszuschuss, der Kinderfreibetrag und der Kinderzuschlag.

Entlastung der Finanzen in 2020 von Familien – größerer monatlicher Unterhaltszuschuss:

  • Kinder von 0 – 5 Jahren: 165 Euro
  • Kinder von 6 – 11 Jahren: 220 Euro
  • Kinder von 12 – 17 Jahren bis zu 293 Euro

Kinderfreibetrag:

  • Statt bisher 4.980 Euro auf 5.172 Euro je Kind

Kinderzuschlag:

  • • Vorausgegangen war eine Anhebung von 170 auf 185 Euro im Juli 2019. Dieses Jahr wird nun die harte obere Einkommensgrenze abgeschafft und durch ein gleitendes Berechnungsmodell ersetzt. Familien die zuvor knapp über der Einkommensgrenze lagen, können so je nach Berechnung doch kinderzuschlagsberechtigt sein.

Finanzen in 2020 von Auszubildenden

Beim Thema Finanzen von Auszubildenden gibt es positive Anpassungen. Es wurde die Mindestvergütung erhöht, sodass ab Ausbildungsbeginn 2020 folgender Mindestlohn gilt:

  • 515 Euro im ersten Lehrjahr ab 2020
  • 550 Euro im ersten Lehrjahr ab 2021
  • 585 Euro im ersten Lehrjahr ab 2022
  • 620 Euro im ersten Lehrjahr ab 2023

Außerdem steigt auch die Mindestvergütung automatisch je Lehrjahr:

  • 18 Prozent mehr im zweiten Lehrjahr
  • 35 Prozent mehr im dritten Lehrjahr
  • 40 Prozent mehr im vierten Lehrjahr

Steigender Förderhöchstsatz und Freibeträge für BaföG

Neben den Auszubildenden können sich auch Schüler und Studierende über eine Erhöhung bei Bedarfssätzen und Freibeträgen freuen. Der Förderhöchstsatz steigt zum Wintersemester 2020/21 von 735 Euro auf 861 Euro (vgl. https://www.bmbf.de/de/bafoeg-reform-welche-aenderungen-sind-geplant-7319.html). Zusammen mit der Pauschale für den Grundbedarf (Studierende statt bisher 419 Euro jetzt 427 Euro (WS 20/21), bei Schülern je nach Schulform gestaffelt) steigen auch die individuellen Förderungsbeiträge.

Die Einkommensfreibeträge, die Eltern, Ehegatten und Studierende bzw. Schüler mit dem Nettoeinkommen nicht übersteigen dürfen, werden ebenfalls ab dem WS 2020/21 angehoben:

  • Verheiratete Eltern von 1.835 Euro auf 1.890 Euro
  • Bafög-Empfänger mit eigenem Vermögen statt bisher 7.500 Euro künftig 8.200 Euro

Leichte Erhöhung des Mindestlohns

Der Mindestlohn steigt 2020 von 9,16 Euro auf 9,35 Euro. Empfänger von ALG II, Sozialhilfe sowie der Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung erhalten ab dem 01.01.2020 1,88 Prozent mehr Geld.

Förderung der betrieblichen Altersvorsorge

Auch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) bis zu der das Einkommen beitragspflichtig für die gesetzliche Rentenversicherung berücksichtigt wird, wurde zu Jahresbeginn angehoben. Alles was darüber hinausgeht, gilt als beitragsfrei.

  • BBG im Westen: 82.800 Euro
  • BBG im Osten: 77.400 Euro

Das Nutzt Ihnen auch bei der betrieblichen Altersvorsorge. Denn hier können Sie bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben, und darüber hinaus nochmal vier Prozent zusätzlich ohne Abzug von Steuern in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds investieren. Diese Regelung gilt in allen Bundesländern gleich.

  • Maximale steuer- und sozialabgabenfreie Anteil statt 268 Euro jetzt 276 Euro
  • Zusätzliche steuerfreie Anteil statt 268 Euro jetzt 276 Euro

Auch die Basisrente (Rüruprente) wird in höherem Umfang gefördert. Die Beiträge sind im Jahr 2020 zu 90 % als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar.

  • Bis 2019 noch 24.305 Euro (48.610 Euro für Verheiratete/Verpartnerte)
  • Ab 2020 jetzt 25.046 Euro bzw. 50.092 Euro

Finanzen in 2020: Gebäudesanierung steuerlich absetzen

Wohneigentümer können in der selbst genutzten Immobilien bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen ab sofort 20 Prozent der Kosten über drei Jahre verteilt absetzen. Allerdings nicht mehr als 40.000 Euro. Wer hierauf zurückgreift, kann dann jedoch andere staatlichen Förderprogramme nicht mehr nutzen.

Finanzielle Veränderungen bei der Mobilität

2020 hält auch einige Reformen im Verkehrssektor für Sie bereit. Der Bußgeldkatalog der Straßenverkehrsordnung soll verschärft und Elektromobilität gefördert werden. Zugleich wird durch die Reform der Mehrwertsteuer das Reisen mit der Bahn in 2020 etwas günstiger. So ist der Sparpreis jetzt bereits ab 17,90 Euro erhältlich. Flugreisen werden hingegen etwas teurer, da die Luftverkehrssteuer angehoben wird.

 

Bildquelle

pexels.com | cottonbro

Artikelquelle

Dominik Burgstahler

Als Kaufmann für Versicherungen und Finanzen betreut Dominik Privat- und Firmenkunden der Burgstahler Finanz- und Vorsorgeberatung in Linkenheim-Hochstetten, Karlsruhe, der Hardt-Region, Baden und der Pfalz. Neben dem Finanzbereich und seiner Familie ist seine dritte große Leidenschaft der Handball.